Herzlich Willkommen im Amt Gerswalde
Telefonische Erreichbarkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Amtsverwaltung
Bitte um Verständnis
Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,
sehr geehrte Gäste,
wir sind für Sie da und stets bemüht, die Ablaufprozesse im Haus zu verbessern.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind oft im direkten Gespräch mit Antragstellern (auch bei einem Freizeichen im Telefon).
Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen, so bitten wir Sie uns eine kurze E-Mail, mit Ihrem Anliegen und einer Rückrufnummer zuzusenden.
Die konkreten E-Mail-Adressen finden Sie hier.
Im Übrigen verwenden Sie bitte einfach .
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Andreas Rutter
- Amtsdirektor -
Gerswalde, Juni 2024
Auf einen Blick
Bürgerbeteiligung zur Tourismuskonzeption Uckermark
02.09.2024: Die tmu Tourismus Marketing Uckermark GmbH erarbeitet derzeit eine Tourismuskonzeption. Daher haben alle Uckermärkerinnen und Uckermärker vom 01.09. - 24.11.2024 die Möglichkeit, im Rahmen einer ... [mehr]
Informationen zu Umtauschfristen für Führerscheine
01.11.2021: Für den Pflichtumtausch gelten die folgenden Umtauschfristen für alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden: I) Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ... [mehr]
Wasserhärte in der Gemeinde Gerswalde
18.05.2021: Unter unten stehendem Link können Sie die Stellungnahme des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Westuckermark (ZVWU) vom 07.05.2021 einsehen. [mehr]
Schorfheide-Bahn RB 63
Die RB 63 von Eberswalde nach Joachimsthal wird bis Templin Stadt verlängert. Zum ersten Mal seit 12 Jahren gibt es wieder eine durchgehende Verbindung zwischen der Uckermark und dem Barnim. ... [mehr]
NINA - Notfall-Informations- und Nachrichten-App
Mit NINA sind Sie immer über aktuelle Gefahren informiert. Die Warn-App für iOS und Android. Mehr unter: http://www.bbk.bund.de/NINA [mehr]
Beteiligung des Wohnungsgebers bei der An- und Abmeldung (§§ 19, 23 BMG)
05.11.2015: Alle Wohnungsgeber sind ab dem 1. November 2015 durch das Bundesmeldegesetz verpflichtet, ihren neuen Mietern eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen. Bei jedem Einzug und in wenigen Fällen auch ... [mehr]