Steuern
Grundsteuer
Kurzinformationen
Die unten aufgeführten Formulare und Merkblätter dienen zur Ersatzwertbemessung der Grundsteuer B.
Ab 01.01.2025 ist die Ersatzwertbemessung nicht mehr möglich. Ab diesem Zeitpunkt wird der Einheitswert (neu: Grundsteuerwert) zur Berechnung der Grundsteuer B ausschließlich durch das jeweilige Finanzamt festgesetzt.
Nähere Informationen siehe unter Weiterführendes.
Weiterführendes
Informationen für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer zu Steuererklärungen im Zusammenhang mit der Reform der Grundsteuer:
- Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer werden durch die Finanzämter im Mai bis Juni 2022 über die Abgabe der Steuererklärung zur Grundsteuer (Grundsteuerwerterklärungen) im Zusammenhang mit der Reform der Grundsteuer schriftlich informiert.
- Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer müssen nach der gesetzlichen Neuregelung ihre Grundsteuererklärung im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 elektronisch (online) an das Finanzamt abgeben. Hierzu können Sie jede geeignete Software oder das kostenlose Angebot der Steuerverwaltung über Mein ELSTER (www.elster.de) nutzen.
- Steuerklärungen zur Grundsteuer (Grundsteuerwerterklärungen) können durch die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer erst ab dem 1. Juli bis zum 31. Oktober 2021 online abgegeben werden.
- Steuererklärungen zur Grundsteuer (Grundsteuerwerterklärungen) sind nicht gegenüber den Kommunen [Stadt, Gemeinde bzw. Amt] abzugeben.
- Für Fragen zur Grundsteuererklärung stehen Ihnen ab Mai die Grundsteuer-Hotline (0331) 200 600-20 (Mo - Do 9 bis 16 Uhr und Fr 9 bis 14 Uhr) und ein virtueller Assistent (steuerchatbot.de) zur Verfügung.
- Erste Informationen zur Grundsteuererklärung können Sie bereits im Internet unter www.grundsteuer.brandenburg.de erhalten.
- Von Mitte Mai bis vor den Sommerferien werden die Finanzämter in verschiedenen Kommunen des Landes Brandenburg Informationsveranstaltungen „Finanzamt-vor-Ort“ anbieten (Termine finden Sie zum gegebenen Zeitpunkt unter: www.grundsteuer.brandenburg.de).
- Servicestellen der Finanzämter werden zudem besondere Grundsteuer-Sprechtage und Termine für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer zur Online-Steuererklärung anbieten (Termine können Sie mit dem zuständigen Finanzamt ab Mai vereinbaren).
Ansprechpartner
Frau Gertig
Raum 11
Dorfmitte 14a
(039887) 758-20
(039887) 758-30
Frau Kohtz
Raum 34
Dorfmitte 14a
(039887) 758-38
(039887) 758-30
Frau Schubert-Burr
Raum 11
Dorfmitte 14a
(039887) 758-10
(039887) 758-30
Formulare
- Formular zur Grundsteuerfortschreibung - Gemeinde Flieth-Stegelitz
- Formular zur Grundsteuerfortschreibung - Gemeinde Gerswalde
- Formular zur Grundsteuerfortschreibung - Gemeinde Milmersdorf
- Formular zur Grundsteuerfortschreibung - Gemeinde Mittenwalde
- Formular zur Grundsteuerfortschreibung - Gemeinde Temmen-Ringenwalde
Merkblätter
- Information zur Grundsteuerfortschreibung - Gemeinde Flieth-Stegelitz
- Information zur Grundsteuerfortschreibung - Gemeinde Gerswalde
- Information zur Grundsteuerfortschreibung - Gemeinde Milmersdorf
- Information zur Grundsteuerfortschreibung - Gemeinde Mittenwalde
- Information zur Grundsteuerfortschreibung - Gemeinde Temmen-Ringenwalde
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